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IT-BB | Computers & More

Oliver Klink

Wettgasse 2

71101 Schönaich

Tel.: 07031 / 70 20 43 - 0

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Inhaltlich Verantwortlicher: Oliver Klink

 

UST-ID: DE197536747

 

 

Haftungsauschluss:

 

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AGB:

 

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Firma IT-BB | Computers & More, Oliver Klink

Wettgasse 2, 71101 Schönaich

 

1. Allgemeines:

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, gleich ob Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag erbracht werden. Sie sind ferner Vertragsgrundlage für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderslautende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Lieferung bzw. Übersendung der Ware nachkommen.

 

2. Lieferbedingungen:

 

Liefertermine

Sämtliche Auftragsbestätigungen und Liefertermine sind so bemessen, dass sie bei ungestörter Selbstbelieferung eingehalten werden können. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu leisten. Lieferverzögerungen durch ausserhalb unseres Geschäftsbetriebs liegende Umstände, auch im Ausland, befreien uns von der Einhaltung vereinbarter Fristen. Vertragsstrafen und sonstige Verzugsansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen können nicht geltend gemacht werden. Soweit die vom Kunden bestellte Ware aufgrund ausserhalb unseres Geschäftsbetriebs liegenden, von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur unter unverhältnismässigen finanziellen Aufwendungen geliefert werden können, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

Softwareüberlassung

Standardsoftware und sonstige Softwareprodukte von Drittfirmen werden ausschliesslich zu den Lizenzbedingungen der Drittfirmen überlassen. Der Umtausch von Software ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und kann nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung in der versiegelten Originalverpackung erfolgen.

 

Versandübergang und Gefahrübergang

Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Machtbereich verlassen hat. Dies gilt auch, wenn Teilleistungen erfolgen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

3. Eigentumsvorbehalt:

 

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden zustehenden Forderungen, bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung gegebener Wechsel oder Schecks, auch wenn der Preis für besonders bezeichnete Forderungen überzahlt ist. Soweit der Kunde Kaufmann ist, gilt bei laufender Rechnung das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrage und zwar unentgeltlich sowie ohne eine uns treffende Verpflichtung derart, dass wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behalten. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen vereinbarten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Von einer Pfändung, von einem Diebstahl, Beschädigung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte sind wir vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.

Hierdurch entstehende Ansprüche gegenüber Dritten, tritt der Kunden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns ab. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf- / Werk- / Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt uns ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Kunde nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Dritten gegenüber offen zu legen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Vorbehaltsgutes nach Mahnung berechtigt, der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

 

4. Gewährleistungsbedingungen

 

Die Gewährleistungsfrist für alle von uns verkauften fabrikneuen Geräte und Anlagen beträgt sechs Monate ab Übergabe bzw. Auslieferungstag. Es wird keine Haftung für die Verwendbarkeit der Ware zu dem vom Kunden beabsichtigten Einsatz übernommen. Auskünfte, Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität oder sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über Angaben des Herstellers hinausgehen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns dem Kunden schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel der Lieferung sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich zu rügen. Die Mängelanzeige muss schriftlich unter Angabe der Art und des Umfanges des Mangels erfolgen. Eine Mängelrüge bleibt unberücksichtigt, wenn sie uns später als zehn Tage nach Empfang der Ware oder im Fall versteckter Mängel nach deren Entdeckung zugeht. Dem Kunden steht ein Anspruch auf Beseitigung dieser Mängel zu, wobei wir ein Wahlrecht zwischen Austausch oder Nachbesserung der fehlerhaften Teile haben. Etwaige Rechte des Kunden auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag können erst dann ausgeübt werden, wenn die Nachbesserung durch uns endgültig fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung ist frühestens nach zwei erfolglosen Versuchen der Beseitigung desselben Mangels fehlgeschlagen.

Ergibt die Prüfung einer Reklamation, dass ein von uns zu vertretender Mangel nicht vorliegt, so schuldet der Kunde an uns Ersatz für Fahrtkosten und Zeitaufwand entsprechend unserer üblichen Verrechnungssätze im Rahmen des Kundendienstes. Der Kunde hat für die Sicherung von Daten Sorge zu tragen, bevor er die Ware an uns zur Nachbesserung zurückgibt. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden bei diesem erfolgt. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Rückgabe / Rücksendung der Ware hat in der Originalverpackung zu erfolgen. Bei nicht originaler oder unsachgemäßer Verpackung ist der Garantieanspruch gefährdet. Für hieraus resultierende Transportschäden wird keine Haftung übernommen.

Der Gewährleistungsanspruch entsteht nicht hinsichtlich solcher Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Montage, Installation oder ähnlichen Handlungen des Kunden oder eines Dritten entstehen. Ebenso besteht keine Gewährleistung für Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, für Verschleißteile sowie Transportschäden.

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn uns nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wird oder sich der Kunde eines Dritten zur Mängelbeseitigung bedient.

 

Dies gilt nur dann nicht, wenn andernfalls die Sicherheit des Kunden bzw. von diesem beschäftigten Personen gefährdet oder sonst unverhältnismäßig große Schäden zu befürchten sind; in diesen Fällen sind wir sofort zu benachrichtigen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Die angegebenen Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich frei Betriebssitz, ausschließlich Transportverpackung, Transport und Transportversicherung. Preisauszeichnungen im Verkaufsgeschäft sind Bruttopreise (Mehrwertsteuer inklusive). Händlerpreise werden als Nettopreise angegeben. Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe ohne Abzug zahlbar. Für Teilzahlungskäufe gelten besondere Vereinbarungen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nur aufgrund besonderer Vereinbarung angenommen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen können.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Lieferungen erfolgen im Versand nur gegen Vorkasse oder aufgrund besonderer Vereinbarung per Nachnahme.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

6. Sonstige Bedingungen

 

Reparaturen werden nach tatsächlichem Aufwand oder vorab erstelltem Kostenvoranschlag abgerechnet. Für die Vollständigkeit der Kundendaten wird keinerlei Haftung übernommen. Entgelte für Kostenvoranschläge werden nur bei ausgeführter Reparatur oder Geräteneukauf verrechnet. Sonderbestellungen können nicht zurückgegeben werden. Eingelagerte Geräte werden bei nicht Abholung spätestens nach  6 Monaten entsorgt oder verwertet, der Kunde hat kein Anrecht auf eine Erstattung.

 

7. Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle uns obliegenden Pflichten ist Schönaich.

Gerichtsstand

Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt folgendes:

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis Streitigkeiten ist Böblingen.